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STAATSMEISTERSCHAFT

DER

WALDARBEIT

FÜR

SCHÜLER UND STUDENTEN

 

 

 

REGELWERK


1 Grundregeln

1.1 Allgemeines

 

1.1.1 Ziel der Staatsmeisterschaft für Schüler und Studenten

Unmittelbares Ziel des Wettbewerbes ist die Darstellung der neuesten Erkenntnisse bei Holzernteverfahren, Holzerntemaschinen, -werkzeugen und Sicherheitsausrüstungen für Waldarbeiter und deren Vergleich auf internationaler Ebene in theoretischem Wissen und praktischem Können. Schülern und Studenten im Alter zwischen 16 und 25 Jahren, die in einer forstlichen Ausbildung stehen, nehmen daran Teil. Bei der Planung und Austragung der Wettbewerbe wird besonderes Augenmerk auf die Beachtung von Sicherheitsaspekten bei der Waldarbeit gelegt.

 

Langfristiges Ziel der Wettbewerbe ist es, die Wertschätzung der Waldarbeit zu steigern und die allgemeine Aufmerksamkeit auf die Wald- und Holzwirtschaft sowohl auf nationaler, als auch internationaler Ebene zu lenken. Diese Wettbewerbe spielen auch eine besondere Rolle bei der Schaffung neuer Kontakte zwischen Schülern, Studenten und Schulen.

 

          1.1.2  Austragungsorte und Ergebnisse der Staatsmeisterschaft für Schüler und Studenten

 

2002   LFS Edelhof   1. Forsfachschule Waidhofen/Y.   2. LFS Edelhof   3. LFS Hohenlehen

2003   LFS Stiegerhof   1. LFS Hohenlehen   2. LFS Stiegerhof   3. LFS Litzelhof

2004   LLA Rotholz       1. LFS Litzlhof   2. LFS Warth   3. LFS Stiegerhof   

2005   HBLF Bruck/Mur   1.  LFS Litzlhof   2. HBLF Bruck/Mur   3.  LFS Stiegerhof   

2006   HBLA FJ Wieselburg   1. HBLF Bruck/Mur   2.  LFS Litzlhof   3. LFS Hohenlehen

2007   LFS Tamsweg   1. LFS Litzlhof   2. LFS  Stiegerhof  3. LFS Hohenlehen

2008   LFS Litzlhof       1. LFS Litzlhof  2. HBLF Bruck/Mur  3. LFS Hohenlehen

2009   LLA Rotholz      1. LFS Litzlhof  2. HBLF Bruck/Mur  3. LFS Stiegerhof

2010   LFS St. Andrä

 

 

 

1.2 Grundregeln für die Ausrichtung der Staatsmeisterschaft für Schüler und Studenten

 

1.2.1 Das Organisationskomitee

          Das Organisationskomitee besteht aus Mitgliedern der:

-      LLA Rotholz

-      LFS Litzlhof

-      LFS Tamsweg

-    HBLF Bruck/Mur

-         EUROPEA - Austria

-    LFS Hohenlehen

-         LAKO (Landwirtschaftlichen Koordinationsstelle für Bildung und Forschung)

 

1.2.2 Aufgaben des Komitees

a)      Die Regeln für die Staatsmeisterschaft festzusetzen und alle vorgeschlagenen Änderungen und Zusätze zu beraten.

b)      Die Orte, an denen die Wettbewerbe ausgetragen werden sollen, entsprechend den Regeln zu bestimmen, sowie andere Vereinbarungen zu treffen.

c)      Auf einem Treffen während oder nach den Wettbewerben 2006 die Bewerbungen für die Ausrichtung der alle Jahre folgenden Wettbewerbe (2007, 2008 usw.) zu diskutieren und zu entscheiden.

d)      Während der Wettbewerbe als höchste Jury zu fungieren, die jede Meinungsverschiedenheit den Regeln entsprechend mit einfacher Mehrheit bereinigt.

e)      Oberaufsicht über das Niveau der Vorbereitungen zu führen, die für die Wettbewerbe getroffen werden, um zu gewährleisten, dass jedem Teilnehmer gleiche Bedingungen angeboten werden.

f)        Die Nennung eines Schiedsrichters aus jedem teilnehmenden Bundesland zu akzeptieren und die Aufgaben der Schiedsrichter und des Hilfspersonals festzulegen, sowie deren Aktivitäten zu überwachen. Sollte sich eine Person aus den genannten Gruppen als befangen oder voreingenommen erweisen, ist das Organisationskomitee ermächtigt, diese durch eine andere Person zu ersetzen.

g)      Die Startreihenfolge der Teilnehmer auszulosen und darüber zu wachen, dass für jeden Teilnehmer gleiche Bedingungen geschaffen werden.

h)      Bei einem Treffen vor den Wettbewerben, geeignete Messgeräte, die zum Messen der Ergebnisse benützt werden, zu bestimmen.

i)        Sich mit den Anmerkungen und Beschwerden der Teilnehmerdelegationen während der Wettbewerbe zu beschäftigen und endgültige Entscheidungen zu treffen.

j)        Falls nötig, diejenigen, die die Regeln der Wettbewerbe verletzen oder anderweitig den Geist der Wettbewerbe gefährden, zu disqualifizieren.

k)      Zusammenfassungen der Wettbewerbslisten zu erstellen und die Sieger bekannt zu geben.

l)        Die Siegerehrung durchzuführen.

m)    Das Organisationskomitee ist verpflichtet, darüber zu wachen, dass die Wettbewerbe auf ehrliche Weise und im Geiste von Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigem Respekt ausgetragen werden.

n)  Das Regelwerk für diese Staatsmeisterschaft wird an die geltende Fassung der Europameisterschaft angepasst.

 

 

1.2.3 Teilnahme an den Wettbewerben

Die Teilnahme an der Waldarbeits-Staatsmeisterschaft für Schüler und Studenten, die in der forstlichen Ausbildung stehen, liegt in der Entscheidung eines jeden Bundeslandes.

 

Die Regeln, die vom Komitee festgelegt wurden, müssen bei den Wettbewerben beachtet werden. Jede teilnehmende Schule soll eine Delegation (4 Teilnehmer, 1 Schiedsrichter, 1 Betreuer) zu den Wettbewerben entsenden, über deren Auswahl und Training das Bundesland selbst entscheidet. Jedes Bundesland ist für die Einhaltung der Regeln verantwortlich.

 

 

1.2.4 Startberechtigung

-          Die Teilnehmer müssen in einer schulischen, forstlichen Ausbildung stehen (Fach- oder Berufsschule, Fachhochschule, Höhere Lehranstalt, Universität).

-          Alterslimit: 16 - 25 Jahre

 

 

1.2.5 Organisation der Wettbewerbe

Die Wettbewerbe werden gemäß dem Beschluss des Organisationskomitees in jenem teilnehmenden Bundesland ausgetragen, das sich bereiterklärt hat, die Organisation zu übernehmen.

 

 

1.2.6 Aufgaben des ausrichtenden Bundeslandes

a)      Spätestens während des laufenden Wettbewerbes muss schriftlich dem Organisationskomitee die Bereitschaft zur Ausrichtung der nächsten Wettbewerbe zu organisieren bekannt gegeben werden.

b)      Ein Treffen der Mitglieder des Organisationskomitees 5-6 Monate vor den nächsten Wettbewerben einzuberufen.

c)      Sich mit den Wettbewerbsbedingungen und deren Vereinbarungen vertraut zu machen, die den allgemeinen Ablauf der Wettbewerbe betreffen.

d)      Für das Jury-Treffen während der Wettbewerbe einen Themenkatalog für möglicherweise auftauchende Probleme zu erstellen.

e)      Andere mögliche Probleme zu diskutieren, die wegen ihrer Art oder Aktualität vom Organisationskomitee behandelt werden müssen.

f)        Die teilnehmenden Bundesländer mindestens 3 Monate vor der Eröffnung der Wettbewerbe über jede Regeländerung oder Zusätze aufgrund örtlicher Gegebenheiten zu informieren. Falls mit dem Organisationsland separat abgesprochen, darf ein Mitglied des Komitees einen Experten mit zum besagten Treffen bringen, dieser hat jedoch kein Stimmrecht.

g)      Die Delegation der Teilnehmerländer an den Wettbewerben in der folgenden Zusammensetzung einzuladen:

1.      Einen technischen Leiter der Delegation

2.      Einen mit den Wettbewerbsregeln vertrauten Schiedsrichter

3.      Vier Teilnehmer für die Bewerbe

h)      Die Messtrupps (Hilfskräfte) zu benennen.

i)        Die Schiedsrichter und die Messtrupps im Gebrauch der Messgeräte zu unterweisen und die Meßmethoden einzuüben.

j)        Die Regeln an die teilnehmenden Bundesländer und an jedes Mitglied des Komitees zu liefern.

k)      Das ausrichtende Land sorgt dafür, dass den im Wettbewerb Platzierten der Plätze eins, zwei und drei Preise und Urkunden verliehen werden (Mädchen und Mädchenteams berücksichtigen!).

 

                   Dies gilt für:

                          1.      Mannschaftswertung der Disziplinen I bis IV (6 Pers. x 3 Preise = 18)

                          2.   Wertung in den Einzeldisziplinen I, II, III, IV und V (5 x 3 Preise = 15)

                          3.      Gesamtwertung der Einzeldisziplinen I bis IV (3 Pers. x 1 Preise = 3)

                          (Gesamtanzahl mind. Preise 36 Stk. ohne Mädchen!)

 

l)        Die Schule die die Wettbewerbe ausrichtet, trägt folgende Kosten, die bei der Durchführung der Wettbewerbe entstehen:

 

      1.      Kosten für Schüler und Lehrer/Betreuer (Unterbringung und Verpflegung) 

           während der Veranstaltung sind von den teilnehmenden Schulen selbst zu bezahlen.

2.      Alle Kosten, die durch technische Vorbereitungen für die Wettbewerbe verursacht werden.

3.      Kosten für Preise und andere Ehrungen, sowie für Andenken.

 

 

1.3 Disziplinen der Staatsmeisterschaft für Schüler und Studenten

Die Wettbewerbe werden in folgenden Einzeldisziplinen durchgeführt:

-         Disziplin I           Fallkerb und Fällschnitt  (ca. 660 Pkte.)

-         Disziplin II          Kettenwechsel              (ca. 120 Pkte.)

-         Disziplin III         Kombinationsschnitt     (ca. 160 Pkte.)

-         Disziplin IV         Präzisionsschnitt           (ca. 200 Pkte.)

-         Disziplin V          Entastung                     (ca. 400 Pkte.)

 

Die Disziplin „Entastung“ wird als Finalbewerb für die besten Teilnehmer der Disziplinen I - IV durchgeführt.